09. Dezember 2020
Von Januar 2016 bis Mai 2017 testete AGAPLESION eine Software zur Online-Sprechstunde, zu diesem Zeitpunkt waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht klar geregelt. Während die Planer:innen in den Projektbesprechungen anfangs noch unsicher waren, was erlaubt ist und in welchen Fällen das Fernbehandlungsgesetz Grenzen setzt, schaffte der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz die Rahmenbedingungen für Online-Sprechstunden. Seit April 2017 liegen nun auch die konkreten Abrechnungsmöglichkeiten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor. Dafür mussten mehr technische Fragen gelöst werden, als erwartet. Und schließlich war auch die Skepsis gegenüber der neuen Technik bei Patient:innen und bei Ärzt:innen zu überwinden.
„Es ist gut, dass wir so früh mit dem Projekt angefangen haben“, resümiert Dr. Horneber. „So haben wir schon jetzt umfangreiche Erfahrungen mit der Online-Sprechstunde als einem Aspekt der Telemedizin sammeln können.“ Die Regeln dafür sind wie immer im deutschen Gesundheitswesen recht komplex. Sie sollen sicherstellen, dass die Ärztin bzw. der Arzt ihre:seine Patient:innen und deren Krankengeschichte gut kennt und regelmäßige persönliche Begutachtungen stattfinden. Doch wenn das gewährleistet ist, können Patient:innen sich viele aufwändige Arztbesuche ersparen und von den bisher vielfach nur theoretisch ausgelobten Vorteilen profitieren.“
Um die Videosprechstunde zu etablieren, arbeitet AGAPLESION seit 2019 mit Patientus zusammen. „Das Konzept der Videosprechstunde bietet unseren Ärzt:innen die Möglichkeit, ihre Beratungskompetenz ohne jegliches Infektionsrisiko digital anzubieten. Hinzu kommen weitere Vorteile – vor allem für die Patient:innen – wie höhere Flexibilität, keine Anfahrtswege und eine kostenlose Nutzung des Tools. In dem Zusammenhang führen unsere Einrichtungen derzeit konzernweit diese Serviceleistung ein.
Zudem wollen wir die Lösung auch in unserem Altenpflegebereich nutzen. Viele Einrichtungen haben Schwierigkeiten die ärztliche Versorgung Ihrer Bewohner:innen sicherzustellen. Auch hier kann die Video-Sprechstunde zum Einsatz kommen und einen sinnvollen Beitrag zur Patient:innensicherheit und Versorgungsqualität leisten.
Mit Patientus können die Patient:innen ihre Ärzt:innen mittels Video-Kommunikation kontaktieren, Bilder gemeinsam betrachten und markieren und so von Angesicht zu Angesicht mit Ärzt:innen sprechen und zwar von einem Ort ihrer Wahl. Wichtig sind dabei eine einfache Integration in den Alltag, eine unkomplizierte Benutzung, Anwendbarkeit auf allen Endgeräten ohne Zusatzsoftware sowie höchste Datensicherheit. Patientus wurde von der datenschutz cert GmbH anhand der gesetzlichen Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umfassend geprüft.