11. Mai 2021
Auf die Art der Entbindung hat das Coronavirus in der Regel keinen Einfluss. Darüber entscheiden bei uns nach wie vor die Eltern ganz individuell im Gespräch mit unseren Fachärzten.
Selbstverständlich! Sie dürfen zur Geburt eine Begleitperson, möglichst aus dem gleichen Haushalt, mit in den Kreißsaal bringen. Diese kann aber nicht wechseln, muss gesund sein und die bestehenden Hygieneregeln beachten.
Ja, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind alle Menschen, die medizinische Einrichtungen betreten, verpflichtet, einen Mundnasenschutz zu tragen. Dies betrifft sowohl Mitarbeitende als auch Patientinnen und Patienten.
Im Kreißsaal muss Ihre Begleitung ebenfalls dauerhaft einen Mundnasenschutz tragen. Während der Geburt können Sie als Gebärende diesen aber abnehmen, damit die Atmung vereinfacht wird. Nur bei einer Coronavirus-Infektion oder einem Verdacht ist das leider nicht möglich.
Ja, eine ambulante Geburt ist bei einem komplikationslosen Schwangerschafts- und Geburtsverlauf möglich. Nach der Geburt bleiben Sie circa vier bis sechs Stunden zur Überwachung mit Ihrem Neugeborenen bei uns. Bei einem unauffälligen Verlauf dürfen Sie dann gemeinsam als Familie nach Hause gehen.
Sinnvoll ist es, wenn zu Hause alles gut vorbereitet und bereits Termine mit dem Kinderarzt und ggf. mit der betreuenden Hebamme vereinbart haben. Gerne besprechen wir die Einzelheiten und Besonderheiten der ambulanten Geburt mit Ihnen bei der Geburtsplanung oder Anmeldung zur Geburt.
Beruhigend zu wissen ist, dass Säuglinge nicht zur Corona-Risikogruppe gehören. Allerdings können auch sie sich mit dem Virus infizieren. Sie haben jedoch in den meisten Fällen einen asymptomatischen oder leichten Verlauf. Der Anteil der Neugeborenen, die sich über die Mutter mit Corona infizierten, betrug in der britischen Studie lediglich 2 Prozent und in der US-Studie 1,8 Prozent.
Auch eine Coronavirus-Infektion der werdenden Mutter während Schwangerschaft gefährdet das Leben des Kindes nicht, laut der aktuellen Studienlage.
Ist das Kind geboren, darf es bei der Mutter bleiben.
Falls sie mit dem Coronavirus infiziert ist, wird der Säugling auf das Virus getestet und genau beobachtet. Außerdem gelten besondere Hygiene-Regeln, damit sich das Baby nicht ansteckt. Dennoch ist der Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Mutter und Kind wichtig. Hier heißt es: Streicheln – Ja, Küssen – Nein. Nach zwei Wochen und zwei negativen Corona-Tests der Mutter sind diese Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr notwendig.
Ist die Schwangere bereits mehr als fünf Tagen vor der Geburt infiziert gewesen, kann das Kind sogar schon Antikörper über die Nabelschnur erhalten haben.
Eine Übertragung de Coronavirus durch das Stillen gilt aktuell als unwahrscheinlich. Noch dazu überwiegen die Vorteile des Stillens eventuelle Risiken. Deshalb können Neugeborene weiterhin gestillt werden.
Bisher sind weltweit nur wenige Einzelfälle bekannte, in denen Bestandteile des Erregers in Muttermilch gefunden wurden. In diesen Fällen hatten die Erreger nicht das Potenzial zur Vermehrung und Infektion einer anderen Person.
In Muttermilch wurde hingegen eine hohe Zahl an Antikörpern bei oder nach einer Coronavirus-Infektion der Mutter gefunden. Daher stellt ein Weiterstillen höchstwahrscheinlich sogar einen aktiven Infektionsschutz für das gestillte Neugeborene dar.
Dr. med. Hiltrud Nevoigt ist Oberärztin an der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am AGAPLESION ALLGEMEINEN KRANKENHAUS HAGEN.
Die Fachgesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), deren Leitlinien für uns bindend sind, hat zahlreiche weitere Informationen rund um die Schwangerschaft und die Geburt während der Corona-Pandemie für Sie zusammengefasst. Einfach hier klicken >
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