Bericht nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Gesetzeswortlaut

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen zur Jahresabrechnung nach §§ 70 bis 74 EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Die Angaben und der Bericht müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen die ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen vollständig nachvollziehen zu können.

Bericht nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG von der AGAPLESION gAG für das Jahr 2014

Grundsatz

Mit diesem Bericht erfüllt die AGAPLESION gAG ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG. Da der EEG-Jahresabrechnung 2014 das EEG in der Fassung vom 01.08.2014 zu Grunde liegt, beziehen sich die nachfolgenden Gesetzesverweise auf das EEG 2014 in der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Fassung.
Die vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nach § 11 EEG bzw. § 56 EEG abgenommenen und nach § 19 EEG bzw. § 57 EEG vergüteten Einspeisungen werden gemäß § 58 EEG unter den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den Strom effizient zu vermarkten. Die Übertragungsnetzbetreiber sind außerdem verpflichtet, insbesondere zur Verrechnung der Verkaufserlöse, der notwendigen Transaktionskosten und der Vergütungszahlungen, ein gemeinsames transparentes EEG-Konto zu führen. Des Weiteren sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, gemeinsam auf Grundlage der prognostizierten Strommengen aus Erneuerbaren Energien für das folgende Kalenderjahr, der voraussichtlichen Kosten und Erlöse für das folgende Kalenderjahr und unter Verrechnung des Saldos des EEG-Kontos für das folgende Kalenderjahr eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die  Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind ihrerseits verpflichtet, die jeweils maßgebliche EEG-Umlage zu zahlen.

Ermittlung der mittelbar bzw. unmittelbar ins Übertragungsnetz eingespeisten EEG-Strommengen

Die Strommenge, die die AGAPLESION gAG als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2014 an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher abgegeben hat, betrug insgesamt 54.580.693 kWh (18.278.460 kWh für das Jahr 2013, dabei wurde am 01.07.2013 erst mit der Tätigkeit begonnen).

AGAPLESION gAG

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 20007055Jahr

Transnet

TenneT 

Amprion 

50Hertz 

2014

6.003.389 kWh

24.216.322 kWh

15.840.821 kWh

8.520.161 kWh

2013

2.206.817 kWh

6.361.615 kWh

5.163.334 kWh

4.391.468 kWh