07. Juni 2021
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. (https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte_125/pflege_modellprojekte_125.jsp)
Erste Schritte
Im ersten Schritt werden wir uns nun an die TI angebunden und werden die gesetzlich vorgesehene Anwendung Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) testen. Dafür definieren wir derzeit zusammen mit unseren Mitarbeiter:innen Use Cases, die wir dann in kleineren Projektzyklen ausprobieren. Dies bietet uns als die Möglichkeit in einer Einrichtung Erfahrungen zu sammeln, sowohl in der Anbindung an die TI als auch in der Anwendung einzelner Bestandteile, um einen späteren gut vorbereiteten Rollout anzustreben.