28. Oktober 2020
Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, womit Sie regeln können, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie sich wünschen oder auch ablehnen. So bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung – auch im Fall, dass Sie sich aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr selbst äußern können.
Mit einer Vorsorgevollmacht hingegen ernennen Sie einen Bevollmächtigten, der in Ihrem Sinne Behandlungsentscheidungen für Sie trifft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu treffen.
Der Umgang mit einer Patientenverfügung ist seit dem 1. September 2009 in Deutschland gesetzlich geregelt: Unsere Rechtslage kennt keine automatische Stellvertretung in Gesundheitsfragen, so dass Ehepartner oder nahestehende Personen nicht einfach Behandlungsentscheidungen treffen dürfen.
Ohne Vorsorgevollmacht wird über das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, die sich hinsichtlich der zu treffenden Entscheidungen am (mutmaßlichen) Willen des Patienten orientiert.
Deshalb ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der Sie einen Bevollmächtigten benennen und Ihre Wunsch- und Wertvorstellungen schriftlich festhalten.
In Ihrer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung fest. Je genauer und ausführlicher die Patientenverfügung formuliert ist, desto besser kann auf Ihre individuellen Wünsche eingegangen werden, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Besonders wichtig sind die Antworten auf die folgenden Fragen:
Alle diese Punkte können Sie mit einer Patientenverfügung regeln.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen – handschriftlich oder am Computer geschrieben; beides ist möglich. Festgehalten werden sollte, wann die Patientenverfügung in Kraft tritt sowie die medizinischen und pflegerischen Behandlungswünsche. Das Vorsorgedokument muss Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und den Geburtsort sowie Ihre Adresse enthalten. Unterzeichnen sollten Sie die Patientenverfügung mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig.
Sehr wichtig ist es, den Inhalt der Patientenverfügung rechtzeitig mit Ihren Angehörigen zu besprechen, vor allem mit dem- oder derjenigen, die in der Vorsorgevollmacht benannt sind. Denn der oder die Bevollmächtigte soll Sie und Ihren Willen vertreten, was er oder sie nur kann, wenn er oder sie Ihren Willen auch kennt.
Eine Vorlage und Textbausteine für eine Patientenverfügung finden Sie hier > Eine Vorsorgevollmacht-Vorlage können Sie hier > downloaden.
Dr. Jutta Schlieben ist Oberärztin und Palliativmedizinerin an den Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz.
Die Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz gehören zur AGAPLESION gAG und sind ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Die Schwerpunkten sind Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Rheumatologie, Urologie, Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie, sowie Anästhesie und Intensivtherapie.
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