Ein Konzern mit einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft an der Spitze und seinen Tochter- und Enkelgesellschaften ist gesellschaftsrechtlich organisiert und strukturiert. Aktienrecht, GmbH-Recht und sonstiges Gesellschaftsrecht regeln dazu die Grundlagen.
Innerhalb der gemeinnützigen Aktiengesellschaft werden die Sitzungen der jährlichen Hauptversammlung, des Aufsichtsrates und dessen Ausschüsse in rechtlicher Hinsicht begleitet.